Bildungsberatung in der Grundschule ist geregelt durch den §17 Satz 1 des Sächsischen Schulgesetzes.
Hauptschwerpunkte von Bildungsberatung sind zum einen der Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule und zum anderen die Beratung zur Wahl der Schullaufbahn beim Übergang von Grundschule in die weiterführenden Schulen.
Bildungsberatung wird aber auch gewährleistet bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensauffälligkeiten sowie bei der Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf.



Beratungsanlässe

Schuleingangsphase

Grundschule, Hort und Kindergarten sind verpflichtet, sich gegenseitig bei der Förderung, insbesondere der kognitiven, sprachlichen und motorischen Entwicklung der Kinder untereinander zu unterstützen.
(Sächsisches Schulgesetz §5 Grundschule ,Absatz 5)

- Besuch der Vorschulkinder und Erzieher in der Schule
- Schulvorbereitungsmaßnahmen im Kindergarten durch Erzieher und Lehrer
- Regelmäßige Absprachen zwischen Erziehern und Verbindungslehrern
- Erfassen von unterschiedlichen Entwicklungsvoraussetzungen der Kinder und Absprache zu entsprechenden Fördermaßnahmen
- ggf. Einleitung des Feststellungsverfahrens für sonderpädagogischen Förderbedarf
- Durchführung gemeinsamer Elternabende im Kindergarten bzw. gemeinsame Elterngespräche

Ende der Klassenstufe 1

- Lern-, Leistungs- und Entwicklungsstand des Kindes
- Thema LRS, die Möglichkeiten der Diagnostik und Förderung

Klassenstufen 3/ 4

- Ende des 1. Schulhalbjahres Kl.3 erfolgt in der Klassenkonferenz eine erste Verständigung der Lehrkräfte über einen geeigneten Bildungsweg für den einzelnen Schüler
- Im 2. Schulhalbjahr der Kl.3 führt der Klassenleiter ein erstes Beratungsgespräch zum Entwicklungsstand des Schülers mit den Eltern durch
- Das Gespräch ist zu dokumentieren, ggf. sind Entwicklungspläne oder Bildungsvereinbarungen zu erstellen
- In der Klassenstufe 3 findet ein Informationselternabend mit Vertretern der weiterführenden Einrichtungen statt (2. Schulhalbjahr)
- Im ersten Schulhalbjahr der Kl. 4 erfolgt das zweite Beratungsgespräch mit den Eltern, dabei wird die voraussichtlich geeignete Schulart mitgeteilt.
- Das Gespräch ist zu dokumentieren.
- Die Klassenkonferenz trifft am Ende des 1. Schulhalbjahres aufgrund des Leistungs- und Entwicklungsstandes des Schülers die entsprechende Bildungsempfehlung.

Außerhalb der hier aufgeführten Beratungsanlässe führen alle Kolleginnen Elternabende bzw. Elterngespräche entsprechend des Schuljahresarbeitsplanes oder nach bestehender Notwendigkeit durch.